Verantwortung des Bauherren

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Verantwortung des Bauherrn

Sicherheitsrisiken auf Baustellen: Verantwortung und Regelungen nach Baustellenverordnung (BaustellV).

Die Bauwirtschaft weist europaweit die höchste Unfallrate auf. In Deutschland liegt die Unfallhäufigkeit auf Baustellen mehr als doppelt so hoch wie im Durchschnitt der gewerblichen Wirtschaft.

Die Baustellenverordnung (BaustellV) wurde eingeführt, um den Arbeitsschutz auf Baustellen zu stärken und die Sicherheit sowie den Gesundheitsschutz der dort Beschäftigten nachhaltig zu verbessern.

Die Gesamtverantwortung für Sicherheit und Gesundheit auf einer Baustelle trägt der Bauherr – als Initiator und Verantwortlicher des Bauvorhabens.

Sobald auf einer Baustelle Beschäftigte mehrerer Unternehmen tätig werden, ist der Bauherr gemäß § 3 der Baustellenverordnung verpflichtet, für die Planungs- und Ausführungsphase einen oder – je nach Art und Umfang des Projekts – mehrere geeignete Koordinatoren (SiGeKo) zu bestellen.

Kontaktadresse

Dipl.-Ing. Wolfgang Wendler GbR
Sicherheits- & Gesundheitskoordinator (SiGeKo)
Ilsenburger Str. 33
D - 10589 Berlin

Telefon: +49 (0)173 980 59 50
Telefax: +49 (0)30 257 68 774
Email: info@sigeko-wendler.de