Ein Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SiGeKo) wird vom Bauherrn eingesetzt, sobald auf einer Baustelle Beschäftigte mehrerer Unternehmen (Gewerke) tätig sind. Diese Bestellung ist gesetzlich vorgeschrieben und dient dem Schutz aller auf der Baustelle arbeitenden Personen.
Gemäß der Baustellenverordnung übernimmt der SiGeKo während der Planungs- und Ausführungsphase eines Bauvorhabens eine zentrale Rolle. Er ist verantwortlich für die Festlegung, Koordination und Überwachung von Maßnahmen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz.
Seit Inkrafttreten der Baustellenverordnung im Jahr 1998 sind Bauherren verpflichtet, für sichere Arbeitsbedingungen auf ihren Baustellen zu sorgen. Der SiGeKo unterstützt sie dabei fachkundig und entlastet sie in ihrer Verantwortung gegenüber den ausführenden Unternehmen.
Diese koordinierenden Aufgaben werden in der Regel von qualifizierten Architekten oder Ingenieuren übernommen, die über spezielle Fachkenntnisse im Bereich Arbeitsschutz und Baustellensicherheit verfügen.
Hat der Bauherr einen SiGeKo bestellt, so basiert dessen Beratungstätigkeit maßgeblich auf § 4 des Arbeitsschutzgesetzes. Dieser Paragraph fordert, Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass Gefährdungen für Leben und Gesundheit möglichst vermieden oder minimiert werden.
Kontaktadresse |
Dipl.-Ing.
Wolfgang Wendler GbR
Sicherheits-
& Gesundheitskoordinator (SiGeKo)
Ilsenburger
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Berlin
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